... zur Abschaffung von konventionellen Glühlampen zugunsten von Energiesparlampen, Halogenlampen und LED-Lampen. Die Verordnung betrifft in erster Linie haushaltsübliche Lampen mit großem und kleinem Schraubsockel (E14/E27).
Spezielle Glühlampen wie für Kühlschränke, Backöfen oder Infrarot-Licht werden nicht verboten. Für Strahler und Spots soll 2009 eine gesonderte Regelung getroffen werden.
Mattierte Glühlampen fallen 2009 komplett weg
Ab 1. September 2009 entfallen alle nicht transparenten Lampen, die schlechter als Energieeffizienzklasse A sind. Das bedeutet das unmittelbare Ende für alle mattierten Glühlampen und Halogenlampen jeder Wattzahl sowie für glasklare Glühlampen ab 100W. Bereits gekaufte Lampen dürfen aufgebraucht und Lagerbestände in Geschäften abverkauft werden.
Schonfrist für glasklare Glühlampen
Ab September 2010 verschwinden auch glasklare Lampen ab 75W, 2011 folgen glasklare Lampen mit 60 W und 2012 sind glasklare mit 25W an der Reihe.
Die Umstellung wird nach Angaben der EU-Kommission zu Energieeinsparungen von nahezu 40TWh (das entspricht ungefähr 11 Millionen europäischen Haushalten bzw. der jährlichen Leistung von zehn 500-Megawatt-Kraftwerken) sowie zu einer Verringerung der CO²-Emissionen um jährlich 15 Mio. Tonnen führen.
Endverbraucher müssen sich allerdings nicht einschränken, denn es gibt bereits eine große Auswahl an Energiespar- und Halogenlampen in den gewohnten Glühbirnenformen mit angenehmer Lichtfarbe und natürlich auch in dimmbaren Ausführungen. Mit einem Sparpotential von bis zu 80 Prozent gegenüber konventionellen Glühlampen rechnet sich die Umstellung auch finanziell.
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